Sie sind hier: Startseite » Weiherordnung

Weiherordnung

(07/2015)


"Gemäß des Beschlusses der Jahreshauptversammlung vom 01.04. 2017 kann ein Tagesschein nur noch von einem Vereinsmitglied für einen Gastangler erworben werden. Dabei muss das ASV-Mitglied beim Fischen des Gastes anwesend sein.
Das Vereinsmitglied gibt den Tagesschein mit dem eingetragenen Fangergebnis an den Vorstand zurück. Tageskarten werden ausgestellt vom 1. Juli bis 30. September des Jahres."


Fischereiberechtigt ist, wer im Besitz eines gültigen Vereinsausweises
bzw. einer gültigen Tageskarte, in Verbindung eines gültigen Landesfischereischeines ist, die auf seinen Namen lautet.
Vereinsausweis und Landesfischereischein sind beim Angeln mitzuführen.
Die Landesfischereiordnung ist genauestens zu beachten. Den Aufforderungen der Kontrolleure am Weiher ist Folge zu leisten.

Gefischt werden darf:
01.11. – 31.03. von 7.00 – 19.00 Uhr
01.04. – 31.10. von 5.00 – 23.00 Uhr

Das Fischen von den Brücken aus ist verboten. Die Fischereigrenzen sind durch Schilder gekennzeichnet.

Jeder Angler ist gehalten, sich an den Info-Kästen zu informieren, bevor er seinen Angelplatz aufsucht.
Angler dürfen sich nicht von ihrem Angelplatz entfernen, ohne vorher die Angelrute(n) aus dem Wasser genommen zu haben.

Der Angelplatz ist stets sauber zu verlassen. Liegengelassener Müll (z.B. Madendosen, Maisdosen, Angelschnüre, Vorfachstücke etc.) ist restlos von jedem Angler zu entsorgen, bevor er seinen Platz verlässt.
Uferbauten, Anpflanzungen, Bäume und Sträucher sind zu schonen und zu pflegen und dürfen nicht entfernt werden.

Das Fischen mit lebendem Köderfisch ist verboten!

Es darf mit zwei Ruten gefischt werden.
a) Mit einer Raubfischrute (toter Köderfisch oder Blinker) und einer Friedfischrute oder
b) Mit zwei Friedfischruten

Beim Angeln stets mitzuführen sind:
Unterfangkescher, Maßband, Hakenlöser, Fischtöter, Messer mit Klinge im gestzlich erlaubtem Maß.
Das Mitführen eines Gaffes oder eines Boga Grip-Fischgreifers ist verboten.

Mehr als 2 Liter Anfütterungsmittel sind nicht erlaubt.

Untermaßige Fische müssen sofort und schonend zurückgesetzt werden.
Gehälterte Fische dürfen nicht mehr zurückgesetzt werden.

Wenn ein maßiger Fisch (Karpfen, Zander, Hecht) zurückgesetzt wird, ist das gezielte Fischen auf diese Fischart am selben Tag verboten.
Somit dürfen am gleichen Tag keine Blinker, Spinner, Wobbler oder sogar Köderfische mehr verwendet werden.


Gefangene Fische sind schonend zu behandeln, bzw. waidgerecht abzutöten.
Fische dürfen am Gewässer nicht ausgewaidet werden.

Eisbildung:
Bei geschlossener Eisdecke ist das Angeln verboten! Bei teilweise offener Eisdecke wird das Gewässer von der Vorstandschaft gesperrt, oder freigegeben. (Aushang)

Bei Zuwiderhandlung eines Gastanglers (Tageskarte) gegen die Landesfischereiordnung oder die Weiherordnung muss mit dem Einzug der Tageskarte und einem Weiherverbot ohne Anspruch auf Gebührenerstattung gerechnet werden.

Verwarnungen werden nur noch in Ausnahmefällen ausgesprochen!

Das Begehen der Angelstege und der Weiheranlagen geschieht auf eigene Gefahr. Durch den Verein wird keine Haftung übernommen.

Tageskartenverkaufsstellen:
siehe Info


Weiherordnung als PDF (inkl. Bestimmungen für Jugendliche ASV Mitglieder (bis Vollendung des 18. Lebensjahres)) [7.582 KB]

Wir nutzen Cookies auf unserer Website um diese laufend für Sie zu verbessern. Mehr erfahren